Besteuerung der Rente im Ausland

Dass deutsche Steuergesetze vor allem kompliziert sein müssen, um gesellschaftliche Anerkennung zu erlangen, wussten wir ja schon.

Aber wussten Sie wirklich, dass....

  • In den kommenden 35 Jahren (!) werden für jeden neuen Rentnerjahrgang der Besteuerungsanteil für Renten neu und höher berechnet, der Versorgungsfreibetrag und ein neuer Zuschlag für Pensionen und Betriebsrenten neu und niedriger festgesetzt sowie der Altersentlastungsbetrag für andere Alterseinkünfte neu und geringer angesetzt.

  • In den kommenden 20 Jahren (!) ändern sich jedes Jahr der abzugsfähige Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen bei allen Erwerbstätigen und die Vorsorgepauschale bei Angestellten und Versorgungsempfängern.

  • In den kommenden 15 Jahren (!) wird die Berechnung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen deutlich erschwert, weil die beiden neuen Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen und andere Vorsorgeaufwendungen mit dem "alten" Vorsorgehöchstbetrag des Jahres 2004 im Rahmen einer sog. Günstigerrechnung verglichen werden und der günstigere Betrag berücksichtigt wird.

... und in Spanien?

Wie sieht es denn da in Spanien aus?

In Spanien muss ein Gesetz möglichst einfach sein, damit es gesellschaftliche Anerkennung erlangt!

Plan de Pensiones

In Spanien gibt es die Planes de Pensiones der Banken bzw. die Planes de Pensiones Asegurados der Versicherungen.

  • jeder Erwerbstätige unter 50 Jahren kann jährlich 8.000 EUR sparen. In Investmentfonds aus einer sehr breiten Palette von Fonds oder in Sparpläne mit garantierter Verzinsung. Für Erwerbstätige über 50 Jahre steigt der Vorsorgebetrag auf 10.000 EUR.
  • der Vorsorgebeitrag darf bis zu 30% des Erwerbseinkommens betragen, bei über 50 jährigen sogar bis zu 50%.
  • Ehegatten können sich zusammen veranlagen lassen, dann verdoppelt sich das Limit.
  • der Steuervorteil wird direkt in der Einkommensteuererklärung angegeben und auf das Konto des Steuerpflichtigen in bar ausbezahlt.

Trotz EU sind die Renten unterschiedlich geregelt. In Deutschland erlangte Ansprüche werden nicht mit spanischen Renten vermischt. Im Zweifel bekommen Sie im Rentenalter sowohl eine deutsche Rente als auch eine Spanische.

Die spanischen Planes können Sie sich übrigens beim Eintritt ins Rentenalter auch auf einen Schlag auszahlen lassen.