Auswandern nach Mallorca und Leben auf Mallorca: was Unternehmer zu beachten haben
Auswandern nach Mallorca und Leben auf Mallorca ist für Unternehmer natürlich möglich. Spanien ist ein EU-Land, eine Wegzugsbesteuerung fällt i.d.R. nicht an, wird gestundet. Es ist aber steuerlich nicht unerheblich, ob Sie Ihre Firma in Deutschland belassen oder mit ihr umziehen. Oftmals ist ein Neustart auf Mallorca interessanter. Hier die wichtigsten Fälle in einem einfachen Überblick. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch.
persönlich Auswandern nach Mallorca, Geschäft bleibt in Deutschland
Lässt der Gesellschafter einer Personengesellschaft sein Geschäft in Deutschland zurück, fällt eine Besteuerung erst dann an, wenn die Gesellschaft verkauft oder aufgegeben wird.
Auch bei der Kapitalgesellschaft wird die Versteuerung der stillen Reserven gestundet.
persönlich Auswandern nach Mallorca zusammen mit dem Geschäft
Wenn der Unternehmer mitsamt seiner Personenfirma nach Spanien auswandert, kommt es zu einer Besteuerung der im Unternehmen enthaltenen stillen Reserven.
Die Steuerpflicht kann oft über fünf Jahre verteilt werden.
Wenn der Unternehmer mitsamt seiner Kapitalgesellschaft auswandert, werden die stillen Reserven in Deutschland besteuert. Zudem zahlt der Gesellschafter Steuern auf den ihm zurechenbaren Gewinn aus Auflösung dieser stillen Reserven.

