Yachtleasing, steuerliche Optimierung beim Erwerb Ihrer neuen Yacht

Leasing ist nicht nur für denjenigen interessant, der seine Yacht eigentlich bar bezahlen kann, sondern auch für den Kunden, der noch Finanzierungsbedarf hat.


Denn Yachtleasing mit Finanzkontor S.L. bringt Ihnen einen enormen finanziellen Vorteil gegenüber der Barbezahlung: Sie zahlen weniger Mehrwertsteuer als für den Kauf Ihrer Yacht. Soviel weniger, dass Sie durch die Finanzierungskosten nicht belastet werden:

Grund ist ein einfacher Grundsatz in der französischen und italienischen Mehrwertsteuergesetzgebung. Danach fällt nur für den Zeitraum Mehrwertsteuer auf die Leasingrate an, in der sich die Yacht innerhalb der Hoheitsgewässer (12-Meilen-Zone) der EU aufhält. Aus Gründen der Vereinfachung geht nun der französische Staat davon aus, dass sich seegängige Yachten (Entwurfskategorien A, B oder C sowie Eintragung in das Seeschifffahrtsregister) die Hälfte des Jahres außerhalb der EU Hoheitsgewässer befinden. Dementsprechend beträgt die Mehrwertsteuer auf die Leasingrate 9,8% statt der sonst üblichen 19,6% in Frankreich. Eine Ersparnis, die sich für den Endkunden rechnet, da die Gesamtkosten des Leasings in aller Regel geringer ausfallen als der Mehrwertsteuerrabatt. Es ist also für den Privatkunden günstiger, seine Yacht zu leasen, sein Geld verzinst auf der Bank zu lassen und sich zudem mehr Liquidität zu sichern. Übrigens, wer nachweisen kann, dass er sich länger als ein halbes Jahr im EU-Ausland (z.B. in Kroatien) aufhält, profitiert entsprechend mehr.

Sprechen Sie mit unseren Experten über die optimale Einbindung eines Leasings in Ihr neues Yachtprojekt! Wählen Sie ein Leasing mit einer Laufzeit ab 3 Jahren, mit Kaufoption oder der Möglichkeit, Ihre Yacht für eine Neue in Zahlung zu geben. etc.