Wohnriester im Ausland: jetzt staatliche Förderung kassieren bei der Immobilienfinanzierung im Ausland

 Tipp 

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die staatliche Förderungen für die eigenen vier Wände einzusetzen, ein Wohnriester Beispiel ist die Tilgung einer bestehenden Immobilienfinanzierung am Ende der Laufzeit eines Riester Vertrages.

Denn neben der Subventionierung laufender Bausparkassenbeiträge oder der Entnahme aus bereits laufenden Verträgen, ist auch das möglich: mit dem angesparten Kapital im Sinn von Wohnriester bestehende Hypotheken abzulösen.

Der EuGH hat entschieden: Wohnriester für die Immobilie im Ausland ist förderungswürdig. Die Wohn-Riester-Förderung im Überblick

Verschenken Sie kein Geld und sichern Sie sich mit der staatlichen Eigenheim Förderung Ihre staatliche Unterstützung. Der Staat fördert Sie und Ihre Familie jährlich mit attraktiven Zulagen. Der Zulagenanspruch ist einkommensunabhängig. Und seit neuestem auch für die Immobilie im EU Ausland, zum Beispiel Spanien und Italien. Die Sparleistung beträgt lediglich 4% des Vorjahreseinkommens abzüglich der zustehenden Zulagen
 
Zulagen* für alle Riesternutzer - einkommensunabhängig
Grundzulage (pro Jahr) 154 EUR
Kinderzulage für vor 2008 Geborene (pro Jahr) 185 EUR
Kinderzulage für ab 2008 Geborene (pro Jahr) 300 EUR
Berufseinsteigerbonus für unter 25-Jährige (einmalig) 200 EUR
*Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen mindestens 4% des Einkommens des Vorjahres einbezahlt werden, abzüglich der zustehenden Zulagen, maximal 2.100 EUR im Jahr.
 
Zusätzliche Steuervorteile
Die Sparleistungen sind bis maximal 2.100 EUR als Sonderausgaben absetzbar. Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die Zulage, ergibt sich ein Steuervorteil - Stichwort: Günstigerprüfung.
 
Berechnungsbeispiele
21-jähriger Berufsstarter
Förderung
Gesamt
Berufseinsteigerbonus (einmalig) 200 EUR
pro Jahr 154 EUR
10 Jahre 1.754 EUR
20 Jahre 3.280 EUR
 
 
Familie, zwei Kinder (ein Kind 2008 geboren)
Förderung
Gesamt
pro Jahr 793 EUR
10 Jahre 7.930 EUR
20 Jahre 15.860 EUR
 
 
Ehepaar, Mitte 40
Förderung
Gesamt
pro Jahr 308 EUR
10 Jahre 3.080 EUR
20 Jahre 6.160 EUR
Zusätzliche Steuervorteile
Die Sparleistungen sind bis maximal 2.100 EUR als Sonderausgaben absetzbar. Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die Zulage, ergibt sich ein Steuervorteil - Stichwort: Günstigerprüfung.
 
Wer hat ein Anrecht auf Riester-Förderung?
Jeder, der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt: Arbeitnehmer, Auszubildende, rentenversicherungspflichtige Selbstständige (z.B. Handwerker), Kindererziehende für die Dauer der Kindererziehungszeit. Wehr- und Zivildienstleistende, geringfügig Beschäftigte (wenn sie auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben), Landwirte, Beamte, Richter und Berufssoldaten, Bezieher von Arbeitslosengeld I und II sowie Ehepartner von Begünstigten (mittelbar zulagenberechtigt, nur dann, wenn nicht dauernd getrennt lebend und wenn beide Ehepartner einen eigenen Vertrag abschließen).
 
Wohn-Riester ist Hartz IV sicher
Um Arbeitslosengeld II zu beziehen muss ein Antragsteller grundsätzlich vorhandenes Vermögen verwerten, bevor der Bezug von Arbeitslosengeld II in Betracht kommt. Hiervon gibt es jedoch einiges Ausnahmen: Riester-geförderte Altersvorsorgevermögen werden bei der Ermittlung des persönlichen Vermögens von der Anrechnung ausgenommen.