Steuern beim Kauf einer First Class Immobilie in Spanien.
Sie möchten eine First Class Immobilie in Spanien kaufen? Wirkliche Spitzenimmobilien liegen in einer Preisklasse von über 1 Million Euro. In dieser Preisklasse versteht es sich von selbst, bei der Realisierung Ihres Kaufvorhabens nichts dem Zufall zu überlassen: Kaufberatung mit rechtlicher und materieller Prüfung der Immobilie, finanzielle Optimierung eingebettet in eine persönliche Finanzplanung, die Ihren spezifischen Life Cycle berücksichtigt.
Finanzkontor S.L. berät Käufer einer Immobilie in Spanien neutral und unabhängig. Lesen Sie die Meinung der renommierten Presse in unserem Pressespiegel.
Eine Investition in eine schlechte Kapitalanlage kann Ihr zukünftiges Leben beeinträchtigen. Neben den finanziellen Lasten kommt noch die soziale und emotionale Belastung hinzu.
Fehlerquellen für eine unprofessionelle Abwicklung des Immobilienkaufs gibt es viele:
- Die Immobilie insgesamt oder Teile von ihr sind illegal. Das kommt häufiger vor, als Sie sich vielleicht denken: Die Quadratmeterzahl stimmt nicht mit der in der Escritura überein, die Garage und der Pool sind nicht genehmigt.
- Die Immobilie ist zwar schön, liegt aber in einer schlechten Gegend. Für den Neuling ist es oftmals schwer auszumachen, aber es gibt erhebliche Prestige-Unterschiede zwischen verschiedenen Urbanisationen. Das Prestige der Immobilie leidet darunter. Und damit letztendlich auch das Ihrige...
- Der Notar ist nicht verpflichtet, die Übereinstimmung der zu verkaufenden Liegenschaft mit einem verbindlichen Registerauszug zu überprüfen. Er hat lediglich eine sog. "nota registral" vom Register der Gemeinde anzufordern, die rein informativen und keinen rechtlich bindenden Charakter hat. Er überprüft auch nicht die korrekte Bezahlung des Kaufpreises. Um einen Anwalt kommen Sie also nicht herum.
- Der Kaufvertrag erfolgt notariell, kann aber beim Register wegen Formfehlern nicht eingetragen werden. Auch dies kommt häufiger vor, als Sie vielleicht denken: Die Obra Nueva kann nicht eingetragen werden, der Verkauf an Ausländer ist in Ihrem Fall evtl. nicht zulässig, die S.L. (Kapitalgesellschaft zum Immobilienerwerb) wird vom Register nicht eingetragen und dadurch kommen Sie auch nicht ins Grundbuch. Oder der Verkäufer hat schlichtweg "vergessen", seine Steuern zu bezahlen...
Finanzkontor S.L.: Spezialist rund um die Immobilie in Spanien.
Der Vorteil bei einer Beratung durch Finanzkontor liegt für Sie auf der Hand: Wir betreuen Sie in allen sieben Phasen des Immobilienerwerbs. Wir haben für Sie Lösungen entwickelt, die steuerlich und rechtlich effizient sind. Insbesondere, wenn Sie höherwertige Immobilien kaufen:
Unsere in Spanien zugelassenen Abogados bereiten den Immobilienkauf optimal vor durch transparente Verträge. Es erfolgt eine eingehende Untersuchung auf Lasten auf die Immobilie und auf die tatsächliche Eigentümerstruktur auf der Verkäuferseite. Wir beantragen Ihre NIE, Ihre spanische Steuernummer, damit Sie fristgerecht Ihre Steuernbezahlen können.
Unsere international zugelassenen Anwälte und Steuerberater beraten Sie optimal über die Einbindung der Immobilie in Ihre internationale Vermögensstruktur. Dabei werden Ihre individuellen Ziele ebenso berücksichtigt wie bestehende Doppelbesteuerungsabkommen, Schenkungen, Kauf über Kapitalgesellschaften, Stiftungen und Trusts. Hier arbeiten wir Hand in Hand mit Ihrem privaten Steuerberater oder Family Office.
Nach dem Kauf entrichten wir für Sie die anfallenden Steuern und überwachen den Prozess der Eintragung Ihrer Eigentümerschaft ins Grundbuch der Gemeinde. Wir betreuen Sie bei der Abgabe der fristgerechten Steuererklärung (Immobiliensteuer IBI, Einkommens- und Vermögensteuer für Nicht-Residente, Steuer auf Vermietung).

